Sollen die Coronaregeln bald aufgehoben werden?

  • Published
  • 2 mins read

Sollen die Coronaregeln bald aufgehoben werden?

Manche haben es bestimmt schon mitbekommen: Die aktuell noch geltenden Coronaregeln sollen bis zum 20 März nach und nach alle entfallen. Es gibt einen sogenannten 3-Stufenplan. Dieser soll Deutschland bis zum 20. März wieder zur Normalität zurückbringen.

Die erste Stufe beeinhaltet den Einzelhandel und das Private. Die Maskenpflicht bleibt noch, aber bis zum 20. März soll der Zugang zum Einzelhandel für alle offen sein. Es gibt keine Kontrollen, das heißt, es wird nicht geprüft, ob man geimpft oder genesen ist etc. Für das Private gilt ebenfalls Neues, und zwar gibt es keine begrenzte Teilnehmerzahl mehr für private Zusammenkünfte.

Die zweite Stufe befasst sich dann mit der Gastro, den Clubs und verschiedene Events. Ab dem 4. März kommen Lockerungen in Form von 3G Regelungen (genesen, geimpft, getestet – jedoch tagesaktuell). Diskotheken und Clubs dürfen auch wieder öffnen, jedoch nicht für alle, sondern nur für Leute, die geimpft oder genesen bzw. geboostert sind. Diese müssen aber auch einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60% der Höchstkapazität zulässig, aber die 60% dürfen die 6000 Teilnehmer nicht überschreiten. Bei Veranstaltungen im Freien jedoch dürfen 75% der maximalen Kapazität an Teilnehmern kommen. Dieser Wert darf aber auch nicht über 25000 Zuschauer bzw. Teilnehmer gehen.

Kommen wir nun zur 3. und letzten Stufe. In diesem letzten Schritt entfallen alle Schutzmaßnahmen und die verpflichtende Homeoffice-Regelung endet. Arbeitgeber können aber trotzdem weiterhin Homeoffice anbieten, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und es im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt.

Jetzt gibt es nur noch eine Frage, und zwar: was bleibt überhaupt zum Schutz vor Corona? Bund und Länder sind sich einig, dass an Basisschutzmaßnahmen festgehalten werden soll. Maskenpflicht in Bus und Bahnen sind weiterhin erforderlich, sowie das Abstandsgebot. Die allgemeinen Hygienevorgaben sollen bestehen bleiben und die Testpflichten in bestimmten Bereichen sowie auch die Impfnachweispflicht.

Abschließend ist noch zu sagen, dass die meisten der oben genannten Lockerungen erst ab dem 20. März gelten. Also bis dahin noch an die Regeln halten!

Text: Lennart, Foto: Pixabay (freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis nötig)